Lieferung in die Schweiz
Wir sitzen in Waldshut-Tiengen, wenige Meter von der Grenze. Kundinnen und Kunden aus dem Thurgau, Aargau, Basel-Landschaft, Zürich und Schaffhausen holen in der Regel bei uns ab. Ablauf und Papiere stehen hier – damit Sie nicht nachfragen müssen.
Der Ablauf – Holen bei uns
Standard ist die Abholung in Waldshut-Tiengen. Kein Umweg über Packstation oder Zwischenlager in Konstanz. Sie kommen selbst, schicken Ihren Transporteur oder eine Spedition – die Ware und die Papiere liegen bei uns bereit.
- Anfrage. Produkt, Maß, Wunschtermin. Wir sagen, wann die Ware da ist.
- Angebot und Papiere. Sie bekommen das Angebot. Vor der Abholung erstellen wir Handelsrechnung, Packliste und die Ausfuhr-/Verzollungsunterlagen.
- Termin in der Waldshuter Str. 25. Sie oder der Fahrer laden. Papiere gehen mit. An der Grenze legen Sie vor, was wir vorbereitet haben.
- Einfuhr Schweiz. Zoll und Schweizer Steuer zahlt in der Regel der Empfänger. Weil die Papiere stimmen, bleibt das ein Vorgang – kein Ratespiel an der Schranke.
Lieferung bis vor die Tür in der Schweiz geht auf Wunsch (Spedition). Der kürzere, günstigere Weg für die meisten ist: Holen bei uns.
Zoll und Papiere
Bei einer Ausfuhr in die Schweiz erstellen wir die Unterlagen, die Spediteur und Zoll brauchen:
- Handelsrechnung / Exportrechnung mit genauer Warenbeschreibung
- Packliste (Gewicht, Maße, Stückzahl)
- Ausfuhrbegleitdokument bzw. die Daten für die Ausfuhranmeldung
- Angaben für die Verzollung auf Schweizer Seite (Wert, Ursprung, Tarif soweit zuordenbar)
Sie bekommen die Papiere vor der Abholung oder mit der Lieferung – nicht erst an der Grenze.
Wer zahlt was?
- Ware und Fracht ab Deutschland stehen klar im Angebot (Euro).
- Deutsche Mehrwertsteuer. Bei Abholung und nachgewiesener Ausfuhr in die Schweiz stellen wir als Ausfuhrlieferung in Euro aus – ohne deutsche Mehrwertsteuer.
- Einfuhr in die Schweiz (Zoll, Schweizer Mehrwertsteuer / Einfuhrsteuer, Gebühren) trägt in der Regel der Empfänger in der Schweiz.
- Die Freigrenze von 150 Franken gilt für Terrassendach, Gartenhaus, Kota oder Saunafass nicht. QuickZoll für den Wocheneinkauf ist hier der falsche Weg.
- Keine versteckte Überraschung: was wir wissen, steht im Angebot.
Kurz: Angebot in Euro ohne deutsche MwSt. bei nachgewiesener Ausfuhr. Die Einfuhrsteuer in der Schweiz ist Sache des Empfängers.
Formulare und Links
GardenLux stellt keine amtlichen Zollformulare nach. Die Ausfuhr läuft über uns und den deutschen Zoll (ATLAS / ABD). Die Einfuhr in die Schweiz läuft über den Empfänger oder dessen Spediteur. Was Sie brauchen:
- Checkliste Abholung Schweiz (ausdrucken, mitbringen)
- BAZG – Checkliste Einfuhr Firmen
- BAZG – Waren anmelden (e-dec / Passar)
- Tares – Schweizer Zolltarif
- Zoll.de – Ausfuhr in Drittländer
EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung nur, wenn der Ursprung passt und der Wert es erfordert – das klären wir im Angebot, nicht als Blanko-Download.
Was wir von Ihnen brauchen
- Abholung oder Lieferung
- Genaue Adresse in der Schweiz
- UID / MWST-Nummer, falls Sie als Firma einführen
- Telefon für Spedition und Grenze
Ausstellung auch aus der Schweiz
Viele fahren über den Rhein, schauen Dächer, Beläge und Gartenhäuser an und fahren mit einem Angebot zurück. Saunafass folgt ab Ende September, Kota in 2–3 Monaten. Beratung und Bestellung für die Schweiz gehen jetzt.
Mo–Fr 8–12 und 13–17 Uhr, Samstag nach Termin.