Wie beim Terrassendach: manchmal frei, oft erst prüfen. Maßgeblich sind Landesbauordnung, Bebauungsplan und Abstände. Das Bauamt hat das letzte Wort, nicht unser Angebot.
Was meist den Ausschlag gibt
- Größe (Grundfläche) und Höhe
- Abstand zur Grenze
- Was im Bebauungsplan extra steht
- Nutzung: reiner Geräteschuppen ist oft anders bewertet als ein Aufenthaltsraum / Büro
- Ob das Haus fest gegründet ist
Ein kleines Gerätehaus und ein ganzjährig genutztes Gartenbüro können für die Behörde zwei Paar Schuhe sein. Genau deshalb nicht „das machen alle so“ als Plan nehmen.
Was wir tun
Wir sortieren am Objekt, welche Größe ihr braucht, und sagen, wann ein Anruf beim Amt sinnvoll ist. Den Antrag stellt ihr oder euer Planer. Lieber vorher klären als ein Haus, das so nicht stehen darf.
Praktisch: Foto, grobes Maß, Abstand zum Nachbarn. Zusammen mit Genehmigung Terrassendach, wenn beides geplant ist.
Kleingartenanlagen haben oft eigene Regeln. Ein Haus am Wohngrundstück folgt LBO und B-Plan. Beides nicht in einen Topf werfen.